HSG Hanseatic Sachverständigen Group

Nun geht es um die Versicherung... Damit Sie auch bestimmt Ihr Geld wiederkriegen, beachten Sie folgende Tipps:

    Falls Sie Ihr Auto in der Werkstatt reparieren, verlangen Sie eine Kostenübernahme-Bestätigung durch Ihren Versicherer. Fragen Sie einfach in der Werkstatt oder bei Ihrer Versicherung danach.
    Wenn Sie auf Gutachten-Basis abrechnen, steht Ihnen der vom Gutachter ermittelte Minderwert ebenfalls zu.
    Auch bei einer voraussichtlichen Schuldzuteilung haben Sie Anspruch auf einen Rechtsanwalt oder Sachverständigen Ihrer Wahl.
    Verlangen Sie bei Verzögerungen, zum Beispiel durch polizeiliche Ermittlungen, eine Vorauszahlung. Diese wird oft gewährt und schont Ihre finanziellen Mittel.
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